Demokratie braucht Engagement (Kleinprojekte für queere Sichtbarkeit)

 Förderung von Kleinprojekten gegen queerfeindliche Gewalt und Hass sowie für queere Sichtbarkeit

 

Für eine offene, vielfältige und solidarische Gesellschaft, die Grundlage einer lebendigen und wehrhaften Demokratie ist, braucht es das Engagement der Zivilgesellschaft gegen Ausgrenzung, Bedrohung und Gewalt. Vor dem Hintergrund der Zunahme von Gewalt gegen LSBTQIA+-Personen und Institutionen (z.B. am Rande des CSD in Hannover im Mai 2023) stellt das Landes-Demokratiezentrum (L-DZ) im Niedersächsischen Justizministerium Mittel bereit, um diesen Entwicklungen entgegenzuwirken.

Ziel des Förderaufrufs ist es, zivilgesellschaftliches Engagement gegen queerfeindliche Gewalt und gegen Hass und für queere Sichtbarkeit zu fördern und so eine offene, vielfältige und menschenrechtsorientierte Gesellschaft zu stärken.

Förderfähig sind daher Projekte und Maßnahmen, die

  • queere Lebensrealitäten sichtbarmachen,
  • queere Communities und Personen in ihrer Resilienz stärken und positive Sichtbarkeit stärken,
  • empowernd in queere Communities hineinwirken,
  • die Aufklärung über LSBTIQA+-Belange zum Ziel haben und Missverständnisse abbauen,
  • auf Queerfeindlichkeit als Bestandteil demokratiefeindlicher Ideologien aufmerksam machen und demokratische Haltungen stärken,
  • Diskriminierungserfahrungen, Bedrohungen und/oder Angriffe sichtbar machen und/oder den Umgang mit solchen Erfahrungen thematisieren und dabei einen Empowerment-Ansatz vertreten,
  • der Verbreitung von antifeministischen und queerfeindlichen Verschwörungsideologien etwas entgegensetzen,
  • die den Zusammenhang von Queerfeindlichkeit und/oder rechtsextremer bzw. religiös-begründeter Radikalisierung und Gewalt thematisieren.

 

Das Wichtigste zur Antragsstellung:

  • Antragstellende sind gemeinnützige Träger mit Sitz in Niedersachsen.
  • Pro Projekt können bis zu 2.500 € beantragt werden.
  • Das Projekt dauert nicht länger als 6 Wochen.
  • Die Form der Projekte bzw. Aktivitäten ist frei wählbar.

 

Antragsfristen für 2023:

  • 15.09.2023

Zusätzlich können Anträge für Projekte gestellt werden, die kurzfristig auf unvorhergesehene Ereignisse oder Entwicklungen reagieren und bei denen die zeitnahe Umsetzung Voraussetzung für das Erreichen des Förderzwecks ist. Auch können Projekte außerhalb der Antragsfristen eingereicht werden, sofern besondere Umstände (bspw. Krankheit) ein fristgemäßes Einreichen des Projektes behindert haben

 

Förderaufruf und Antragsformulare für 2023: 

 

Kontakt:

E-Mail: kleinprojekte@ldz-niedersachsen.de

Tel: +49 511 120 8716