Erklärung zur Barrierefreiheit

(01.12.2020 Stand der Erklärung)

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für: www.ldz-niedersachsen.de

Das Landes-Demokratiezentrum im Niedersächsischen Justizministerum ist bemüht, seine Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Webseite ist mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte:

  • PDF-Dokumente
  • Sämtliche Inhalte der Website sind NICHT in leichter Sprache oder deutscher Gebärdensprache zugänglich.

Die aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
  • Verlinkte PDF-Dokumente sind in der Regel nicht barrierefrei, da die barrierefreie Gestaltung aller PDF-Dokumente zum jetzigen Zeitpunkt zu einer finanziell und organisatorisch unverhältnismäßigen Belastung führen würde. Wenn möglich, wird daher auf PDFs verzichtet oder alternative Kontaktmöglichkeiten verwiesen.
  • Sämtliche Inhalte der Website sind NICHT in leichter Sprache oder deutscher Gebärdensprache zugänglich. Eine Zusammenfassung der Aufgaben des Landes-Demokratiezentrums und Angabe von Kontaktmöglichkeiten sind in leichter Sprache und deutscher Gebärdensprache jedoch gegeben.

Diese Erklärung wurde am 01.12.2020 erstellt. Die Einschätzung basiert auf Selbstbewertung.

Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:
E-Mail: landes-demokratiezentrum@lprnds.de
Tel.: +49 511 122 7137

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Telefon: +49 511 120-4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de

Ergänzende Angaben (fakultative Inhalte gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission):

www.ldz-niedersachsen.de geht mit folgenden Komponenten und Funktionen über das gesetzlich vorgeschriebene Maß an Barrierefreiheit hinaus. Hierbei werden teilweise auch Kriterien der WCAG Priorität AAA erfüllt:

  • Die Schriftart der gesamten Website kann zu OpenDyslexic geändert werden.
  • Zusammenfassungen in leichter Sprache und deutscher Gebärdensprache stehen zur Verfügung. Weitere Inhalte werden nach Möglichkeit in leichte und deutsche Gebärdensprache übersetzt.

 

Datum der Veröffentlichung der Website: 01.12.2020