Glossar

Die in diesem Glossar aufgeführten Kurzdefinitionen bilden die Begriffsverständnisse ab, wie sie im Landes-Demokratiezentrum Niedersachsen genutzt werden. Sie können als Arbeitsgrundlage dienen, es wird jedoch kein Anspruch auf Allgemeingültigkeit erhoben.

Eurozentrismus ist die Beurteilung von nicht-westeuropäisch geprägten Ländern aus westeuropäischer Sicht. Dabei werden die eigenen Werte und Normen sowie die eigene Kultur als ‚bindend‘ und höherwertig angesehen. Dies erfolgt nicht zwingend bewusst oder zielgerichtet, sondern kann aufgrund verinnerlichter Verhaltensrepertoires reproduziert werden. Damit wird der Anspruch verknüpft, dass sich ‚die Anderen‘ den in der westeuropäischen Mehrheitsgesellschaft als unveränderlich imaginierten und verankerten Werten und Normen unterwerfen oder unterordnen (vgl. Lexas Weltgeschichte o. J.).

Homofeindlichkeit: Bezeichnet die Stereotypisierung und Diskriminierung[1], die kategorische Abwertung, und Ablehnung von homosexuellen, bzw. als homosexuell wahrgenommen Personen sowie ihren Lebensentwürfen (vgl. Queer Lexikon o. J.b), die in Ausübung von Gewalt münden kann. Homofeindlichkeit wird auch als Homophobie bezeichnet, das LDZ teilt jedoch die Meinung, dass dieser Begriff irreführend ist, da Angst nicht die Ursache für Diskriminierung, Ablehnung oder Gewalt ist (vgl. belltower.news o. J.) (aus gleichen Gründen lehnen wir auch den Begriff der Transphobie oder Islamophobie ab).

Bifeindlichkeit: Bezeichnet die Stereotypisierung und Diskriminierung, die kategorische Abwertung, und Ablehnung von bisexuellen, bzw. als bisexuell wahrgenommen Personen sowie ihren Lebensentwürfen, die in der Ausübung von Gewalt münden kann. Im Gegensatz zur Homo- oder Heterosexualität wird Bisexualität seltener explizit erwähnt und häufiger stereotypisiert (vgl. Erickson-Schroth/Mitchell 2009). Dies ist etwas das Bifeindlichkeit von Homofeindlichkeit unterscheidet. Auch homosexuelle Personen sind von Leugnung oder dem Unsichtbar Machen ihrer Identität betroffen, bisexuelle Personen werden jedoch zusätzlich marginalisiert. Es herrschen bspw. die Ansichten vor, dass Bisexualität bei Homo- (seltener auch bei Hetero-)Sexualität mitgemeint sei (vgl. Marcus 2015), dass Bisexualität nicht wirklich existiere (vgl. Rieger/Chivers et al. 2005), oder dass bisexuelle Personen auf Grund ihrer Sexualität weniger integer seien als hetero- oder homosexuelle Personen (vgl. Zivony/Saguy 2018).

Transfeindlichkeit: Bezeichnet die Stereotypisierung, Diskriminierung, die kategorische Abwertung, und Ablehnung von trans Personen[2], ihren Lebensweisen und den Ausdruck ihrer Geschlechtsidentitäten, die in der Ausübung von Gewalt münden kann. Während die gesellschaftliche und gesetzliche Anerkennung von Homo- und zu geringerem Ausmaße auch von Bisexualität gestiegen ist, haben trans Personen weiterhin mit großen rechtlichen Hürden zu kämpfen. So existiert bspw. weiterhin ein spezifisches Transsexuellen-Gesetz, welches in Teilen als verfassungswidrig erklärt wurde[3] und keine Selbstbestimmung für trans Personen vorsieht. Trans Personen sind - auch im Vergleich zu homosexuellen Personen - überdurchschnittlich von Armut und Diskriminierung betroffen (vgl. regenbogenportal.de 2020).

Queerfeindlichkeit: bezeichnet die Stereotypisierung und Diskriminierung, die kategorische Abwertung und Ablehnung von queeren bzw. als queer wahrgenommenen Personen (vgl. Queer Lexikon o. J.a), sowie ihren Lebensentwürfen, die in der Ausübung von Gewalt münden kann. Queer ist eine, mittlerweile positiv konnotierte Selbstbezeichnung von Menschen, die ihre sexuelle Orientierung und/oder ihre geschlechtliche Identität außerhalb der gesellschaftlichen Norm verorten. Queer wird auch als Sammelbegriff für Menschen, die sich innerhalb des LSBTIA-Spektrums (Lesbisch, Schwul, Bisexuell, Trans, Intersex, Asexuell) verorten, verwendet. Da sich queer als Antonym von normativ verstehen lässt, ist queer i.d.R. auch intersektional und politisch - bspw. als bewusste Ablehnung heteronormativer Normalität (o. A. 1990) - zu verstehen. Der Begriff Queerfeindlichkeit ist inklusiver als Homofeindlichkeit oder Bifeindlichkeit, denn er bezeichnet homofeindliche, bifeindliche aber auch transfeindliche Diskriminierung, Stereotypisierung und Abwertung ohne die Unterschiede zwischen diesen Diskriminierungsformen auszublenden. Queerfeindlichkeit kann somit in Kontexten, in denen eine deutlichere Unterteilung nicht notwendig ist, als Sammelbegriff fungieren.

Klassismus: Der Begriff „meint die Diskriminierung, Unterdrückung, Ausbeutung, Marginalisierung“ auf Grund der sozialen Herkunft bzw. der sozialen Position (Kemper 2013b), die sich bspw. gegen erwerbslose, einkommensarme, oder wohnungslose Menschen richten. Der Aspekt der Ausbeutung als deutliches Merkmal von Klassismus findet sich unter anderem darin, dass Arbeiten, die gesellschaftlich notwendig sind (‚systemrelevant‘) oftmals von Personen ausgeübt werden, die sich in prekären Verhältnissen und in einer Position der Unterdrückung befinden. Klassismus hat unter anderem Auswirkungen auf Gesundheit, Erreichung von Bildungsabschlüssen, Netzwerken, Teilhabe, und Anerkennung (vgl. Kemper 2013a).

Ableismus: (aus dem Englischen ‚Abelism‘) stammt aus der US-amerikanischen Behindertenbewegung. Der Begriff beschreibt die Diskriminierung und Abwertung von Menschen, bei dieser, „an bestimmten Fähigkeiten - laufen, sehen, sozial interagieren - gemessen und auf ihre Beeinträchtigung reduziert werden. […] Ableismus betont die Ungleichbehandlung, Grenzüberschreitungen und stereotypen Zuweisungen die Menschen wegen ihrer Behinderung erfahren“ (Gekürzt übernommen von Diversity Arts Culture o. J.).

In Deutschland ist zwar der Begriff Behindertenfeindlichkeit geläufiger, der jedoch die dem Begriff Ableismus innewohnende Kritik der Gleichsetzung von ‚normal‘ mit ‚nicht behindert‘ und somit die Abschaffung von Barrieren für Menschen mit Behinderung nicht als Zielsetzung festlegt. Ableistische Kritik bezieht die Perspektive von Menschen mit Behinderungen mit ein und benutzt sie als Ausgangspunkt für eine Kritik an bestehenden diskriminierenden Verhältnissen (vgl. Buchner/Pfahl et al. 2015). So werden Menschen mit Behinderung selten als autonome Personen wahrgenommen , sondern insbesondere über vermeintliche Versorgungskosten definiert (z.B. die Zwangssterilisation von „nicht einwilligungsfähigen“ Personen (Banaszczuk 2017), oder das geplante „Reha und Intensivpflege-gGsetz“ (vgl. Schneider 2019)). Ableistische Kritik wendet sich gegen genau diese Verhältnisse.

Rechtsextremismus ist ein Containerbegriff, dessen Inhalt sehr stark von der Perspektive, dem sozialen wie auch sachlichen Kontext und der Zielsetzung der Person oder Profession abhängt, die sich ihm annähert, um Rechtsextremismus vorzubeugen, zu erforschen, zurückzudrängen oder mit den Mitteln der Justiz zu begegnen (für einen Überblick vgl. Salzborn 2015). Das Landes-Demokratiezentrum Niedersachsen versteht Rechtsextremismus als einen Sammelbegriff, unter dem ein Zusammenwirken von Einstellungen, Verhaltensweisen und Aktionen subsummiert wird, die von einer ‚rassisch‘ begründeten Ungleichheit der Menschen ausgehen, nach ethnischer Homogenität verlangen und das Gleichheitsgebot der Menschenrechts-Deklaration ablehnen. Dabei wird der Gemeinschaft Vorrang vor dem Individuum eingeräumt und Wert darauf gelegt, dass sich Bürger*innen einer völkischen, ethnisch homogenen Gemeinschaft in einem Nationalstaat unterordnen. Eine pluralistische und meinungsvielfältige Demokratie wird somit abgelehnt und gezielt bekämpft (vgl. Jaschke 2001, S. 30). Diese inhaltlichen Merkmale sind je nach Gruppe und Person unterschiedlich stark ausgeprägt. So begreifen alle Akteurinnen und Akteure im Rechtsextremismus ‚das deutsche Volk‘ als Opfer ‚fremder‘ oder ‚ausländischer Mächte‘, allerdings werden Leugnung der Shoah oder Verherrlichung verschiedener Aspekte des Nationalsozialismus nur von einem Teil des Spektrums betrieben (vgl. Virchow 2016, S. 10). Rechtsextremismus ist kein auf gesellschaftliche (Rand-)Gruppen begrenztes Phänomen. Vielmehr zeigen sozialwissenschaftliche Studien seit beinahe 40 Jahren regelmäßig auf, ob und in wie weit rechtsextreme Einstellungsdimensionen in der Mehrheitsgesellschaft repräsentiert sind (vgl. beispielhaft Sozialwissenschaftliches Institut Nowak und Sörgel 1981; Schröter 2019).

Gewalt ist ein zentrales Elemente rechtsextremer Ideologie (vgl. Heitmeyer 1987, S. 183; Heitmeyer/Buhse et al. 1993, S. 13f.). Gewalt ist aber auch immer wieder Teil rechtsextremer Praxis (vgl. Kraske/Werner 2007, S. 207). Ein deutliches Freund-Feind-Denken und die Benennung der jeweiligen Feindbilder gehören zu den Repertoires verschiedener politischer Bewegungen, aber vor allem im Rechtsextremismus wird diesen Feindgruppen der aktive Kampf angesagt (und dieser auch häufig gewalttätig durchgeführt).

Übergreifend lässt sich Gewalt im Rechtsextremismus dadurch charakterisieren, dass sie sich gegen bestimmte Gruppen von Menschen richtet, die als Feindbilder wahrgenommen werden. Dabei wirken diese Feindbilder auf verschiedenen Ebenen, indem sie nach innen stabilisierend sind und nach außen Bedrohungskulissen errichten. So richten sich rechtsextreme Taten als Botschaftstaten nicht nur gegen die einzelne betroffene Person, sondern greifen stattdessen die Person als Vertreter*in jener Gruppe an, die ihr zugeschrieben wird. Das sorgt wiederum für Ängste bei anderen Personen, die sich dieser Gruppe zugehörig fühlen, da sie den Angriff auch gleichzeitig auf sich beziehen (vgl. Porath 2013, S. 229).

Die Ziele der Anhänger*innen und Protagonist*innen innerhalb der Neuen Rechten lassen sich im Wesentlichen unter folgenden Schlagwörtern zusammenfassen: Intellektualisieren des Rechtsextremismus durch Schaffung von Metapolitik und Errichtung einer rechten ‚kulturellen Hegemonie‘ mit dem Ziel der Diskursverschiebung, um Einstellungen und Werte auf einer breiten gesellschaftlichen Ebene zu beeinflussen. Ende der 1960er Jahre wurde der Begriff zuerst genutzt, als das parlamentarische Scheitern einer rechtsextremen Partei deutlich wurde. Entstehungsgeschichtlich erscheint eine Trennung „alter“ und „neuer“ Rechter nicht sinnvoll, da sie beide Optionen innerhalb des Rechtsextremismus darstellen und sich lediglich in strategischen Überlegungen und einigen ideologischen Bereichen unterscheiden. Bei einem Blick auf die Ideologie der Neuen Rechten muss deutlich gemacht werden, dass daran tendenziell nichts wirklich neu ist: Es wird versucht, sich vom Nationalsozialismus abzugrenzen und sich dabei aber gleichzeitig hauptsächlich auf Protagonist*innen der Weimarer Republik bezogen, die das Grundgerüst des Nationalsozialismus geprägt haben (vgl. Salzborn 2015, S. 63ff.).

Nach Alexander Boettcher versteht man unter Populismus einen Politikstil, der sich volksnah gibt, Emotionen, Ängste und Vorurteile in der Bevölkerung schürt und einfache Lösungen für Probleme anbietet (durch ein Schwarz-Weiß-Schema). Mit Hilfe einer aggressiven und exklusorischen Identitäts- und Nationalpolitik sowie der Bedienung von Ressentiments, wird der Populismus zum Rechtspopulismus. Dieser setzt sowohl auf einen angeblichen Volk-Elite-Gegensatz, als auch auf die Ausgrenzung bestimmter gesellschaftlicher Gruppen (vgl. Boettcher 2011). Nach Salzborn handelt es sich beim Rechtspopulismus um einen Spezialbegriff innerhalb des Rechtsextremismus. Dieser nutze in agitatorischer Art Themen, lanciere sie medial und spitze diese durch das Aufgreifen aktueller Debatten polemisch und polarisierend zu (vgl. Salzborn 2015, S. 18). Damit ist es als eine Methode zur Zielerreichung und nicht als eigenständiger Oberbegriff zu verstehen.

Terror ist eine alltägliche und mitunter ständig andauernde Form von Gewalt. Jede rechtsterroristische Tat ist eine rechtsextreme Gewalttat, aber nicht jede rechtsextreme Gewalttat hat einen terroristischen Hintergrund (vgl. Köhler 2017, S. 51). Im Kontext Rechtsextremismus agieren die Täter*innen häufig in einem halböffentlichen oder öffentlichen Raum. Terror kann über die Zeit betrachtet die Summe zahlreicher Aktivitäten sein. In einigen Regionen Deutschlands kann daher von einem rechtsextremen (Alltags-)Terror gesprochen werden, um Ausmaß und Allgegenwärtigkeit rechter Gewalt zu beschreiben (vgl. Quent 2016).

Beim Terrorismus ist dagegen ein konspiratives Agieren kennzeichnend und es werden zumeist nicht zahlreiche, alltägliche Gewalttaten durchgeführt, sondern stattdessen wenige spektakuläre Taten. Terrorismus ist ein geplantes, berechnendes und potentiell tödliches Handeln, welches auf Verbreitung extremer Angst in einer Zielgruppe die größer als das tatsächliche Opfer ist, abstellt. Dies geschieht mit dem Ziel, das Verhalten von Regierungen, Gemeinschaften oder sozialen Gruppen zu beeinflussen (vgl. Schedler 2019).

Im Bereich des Rechtsextremismus greifen viele Gruppen und Personen auf ein breites Spektrum gewaltvollen Handelns zurück. Dazu gehören u.a. Sprengstoffanschläge, Brandstiftungen oder Körperverletzungen gegen tatsächliche oder vermutete politische Gegner*innen. Nur manche dieser Gruppen agieren als Terrororganisation, aber viele von ihnen nutzen terroristische Methoden (vgl. Bjørgo 2009, S. 30).

Ausstiege aus rechtsextremen Szenestrukturen stellen sich grundsätzlich als längere Entwicklungen dar (vgl. Jende 2014, S. 44f.). Ausstiege vollziehen sich nicht abrupt infolge nur einer singulären Handlung. Sie gestalten sich von Einzelfall zu Einzelfall verschieden, dauern unter Umständen mehrere Jahre und enden nicht zwingend mit einem endgültigen, eindeutigen Ergebnis. Vielmehr stellt es sich so dar, dass beispielsweise Veränderungsprozesse auf der Haltungsebene auch noch nach Abschluss einer Ausstiegsbegleitung angestoßen und fortsetzt werden (vgl. Wesche 2014, S. 151). In der Konsequenz müsste eher von Abwendungsprozessen als von Ausstiegen gesprochen werden.

Erfolgreiche Abwendungsprozesse können mit Blick auf die Standards behördlicher und zivilgesellschaftlicher Ausstiegsprogramme (vgl. Buchheit 2014, S. 235f.; Sander/Völkel et al. 2019, S. 10) wie auch unter Einbezug von Hinweisen aus dem wissenschaftlichen Diskurs (vgl. beispielhaft Möller/Küpper et al. 2015; Pfeil 2016) umrissen bzw. nachvollzogen werden. So kann von erfolgreichen Ausstiegen aus rechtsextremen Szenestrukturen gesprochen werden, wenn

  • soziale Bezüge zu organisierten und informellen rechtsextremen Zusammenhängen und/oder Einzelpersonen aufgegeben werden; allenfalls jedoch private, nicht rechtsextrem überformte Kontakte zu Einzelpersonen mit rechtsextremen Szenebezug aufrecht erhalten werden,
  • die äußeren Merkmale rechtsextremer Szenezugehörigkeiten abgelegt werden,
  • grundsätzlich auf delinquentes oder deviantes Verhalten verzichtet wird, mindestens aber von einschlägig rechtsextremer Devianz und Delinquenz abgesehen wird und
  • rechtsextreme Haltungen vollständig revidiert und menschenrechtsorientierte Überzeugungen angenommen werden; mindestens aber ein Abbau rechtsextremer Haltungen in der Form vorliegt, dass diese nicht mehr handlungsleitend sind (vgl. Tepper 2020).

 


[1] z.B. das Blutspendeverbot für Männer, die im letzten Jahr Sex mit Männern hatten (vgl. Deutsche Aidshilfe 2020)

[2] Auch wenn Transfeindlichkeit in der Regel mit Homofeindlichkeit zusammen genannt wird – Trans sein ist keine sexuelle Orientierung. Trans ist die Eigen- und Fremdbezeichnung für Personen, deren Geschlechtsidentität, anders als bei cis, d.h. nicht trans, nicht mit dem (oftmals binären) Geschlecht übereinstimmt, welches ihnen bei der Geburt auf der Basis rein äußerlicher Merkmale zugewiesen wurde. Nicht alle trans Personen nehmen geschlechtsangleichende Veränderungen (bspw. Einnahme von Hormonen) oder rechtliche Änderungen ihres Personenstandeintrages vor, da die Hürden (gesellschaftlich, finanziell, rechtlich) sowohl für medizinische Eingriffe als auch rechtliche Änderungen sehr hoch sind, oder aber auch weil sie es für sich selbst nicht als notwendig erachten. Nicht alle trans Personen verorten sich bei einem binären Geschlecht (Mann/Frau), manche sind nicht-binär (und nicht alle nicht-binären Personen sehen sich selber als trans Personen).

[3] Das Gebot der Ehelosigkeit bei Änderungen des Personenstands wurde als verfassungswidrig erklärt (vgl. Bundesverfassungsgericht 2008).

Literatur:

Baer, Silke/Möller, Kurt/Wiechmann, Peer (Hrsg.) (2014): Verantwortlich Handeln: Ansätze der Sozialen Arbeit mit rechtsextrem orientierten Jugendlichen. Leverkusen: Barbara Budrich.

Banaszczuk, Yasmina (2017): Frauen mit geistiger Behinderung werden zur Sterilisation gedrängt, zuletzt geprüft am 19.11.2020.

belltower.news (o. J.): Lexikon: Homofeindlichkeit. Hg. v. Amadeu Antonio Stiftung. Berlin. Online verfügbar unter https://www.belltower.news/lexikon/homofeindlichkeit/, zuletzt geprüft am 19.11.2020.

Bjørgo, Tore (2009): Processes of disengagement from violent groups of the extreme right. In: Bjørgo, Tore/Horgan, John (Hrsg.): Leaving Terrorism Behind. Individual and collective disengagement. London & New York: Routledge (Political violence), S. 30–48.

Bjørgo, Tore/Horgan, John (Hrsg.) (2009): Leaving Terrorism Behind. Individual and collective disengagement. London & New York: Routledge (Political violence).

Boettcher, Alexander (2011): Rechtspopulismus in Europa. Fragen und Antworen. Online verfügbar unter https://library.fes.de/pdf-files/id/ipa/08363.pdf, zuletzt geprüft am 18.06.2020.

Buchheit, Frank (2014): Dokumentation der Standorte und Perspektiven behördlicher Aussteigerprogramme. Entwicklung und Dokumentation. In: Rieker, Peter (Hrsg.): Hilfe zum Ausstieg? Ansätze und Erfahrungen professioneller Angebote zum Ausstieg aus rechtsextremen Szenen. 1. Aufl.. Weinheim: Beltz Juventa (Soziale Probleme – Soziale Kontrolle), S. 234–240.

Buchner, Tobias/Pfahl, Lisa/Traue, Boris (2015): Zur Kritik der Fähigkeiten: Ableism als neue Forschungsperspektive der Disability Studies und ihrer Partner_innen. In: Zeitschrift für Inklusion (1). Online verfügbar unter http://bidok.uibk.ac.at/library/inkl-01-15-buchner-ableism.html, zuletzt geprüft am 19.11.2020.

Bundesverfassungsgericht: § 8 Abs. 1 Nr. 2 Transsexuellengesetz verfassungswidrig. Pressemitteilung Nr. 77/2008 vom 23. Juli 2008, Beschluss vom 27.05.2008, Aktenzeichen 1 BvL 10/05. Online verfügbar unter https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2008/bvg08-077.html, zuletzt geprüft am 19.11.2020.

Deutsche Aidshilfe (2020): Blutspendeverbot für schwule und bisexuelle Männer. Berlin. Online verfügbar unter https://www.aidshilfe.de/blutspendeverbot-schwule-bisexuelle-maenner, zuletzt geprüft am 19.11.2020.

Diversity Arts Culture (o. J.): Ableismus. Hg. v. Stiftung für Kulturelle Weiterbildung und Kulturberatung. Berlin. Online verfügbar unter https://diversity-arts-culture.berlin/woerterbuch/ableismus, zuletzt geprüft am 19.11.2020.

Erickson-Schroth, Laura/Mitchell, Jennifer (2009): Queering Queer Theory, or Why Bisexuality Matters. In: Journal of Bisexuality 9 (3-4), S. 297–315. Online verfügbar unter https://doi.org/10.1080/15299710903316596, zuletzt geprüft am 19.06.2020.

Heitmeyer, Wilhelm (1987): Rechtsextremistische Orientierungen bei Jugendlichen. Empirische Ergebnisse und Erklärungsmuster einer Untersuchung zur politischen Sozialisation. Weinheim, München: Juventa-Verl. (Jugendforschung).

Heitmeyer, Wilhelm/Buhse, Heike/Liebe-Freund, Joachim/Möller, Kurt/Müller, Joachim/Ritz, Helmut/Siller, Gertrud/Vossen, Johannes (1993): Die Bielefelder Rechtsextremismus-Studie. Erste Langzeituntersuchung zur politischen Sozialisation männlicher Jugendlicher. 2. Aufl.. Weinheim und München: Juventa.

Jaschke, Hans-Gerd (2001): Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit. Begriffe • Positionen • Praxisfelder. 2. Aufl.. Wiesbaden: Westdeutscher Verlag.

Jende, Sebastian (Hrsg.) (2014): Qualität in der Ausstiegsberatung. Unter Mitarbeit von Judith Berles, Juliane Sophie Fitzer und Magret Kühnapfel. Jena: Drudel 11 e. V.. Online verfügbar unter http://www.ausstieg-aus-gewalt.de/tl_files/aag_de/images/workingfolder/projects/modern_green/HB-Auszug.pdf, zuletzt geprüft am 10.05.2047.

Kemper, Andreas (2013a): Soziale Herkunft und Klassismus. Skript zum Vortrag während der Tagung „Soziale Herkunft und Bildung“ / Di. 15. Okt 2013. Online verfügbar unter https://jugendsozialarbeit.de/media/raw/Dokumentation_Fachtag_Der_Blick_auf_soziale_Herkunft_15102013.pdf, zuletzt geprüft am 19.11.2020.

Kemper, Andreas (2013b): Class / Klassismus. Zwischen den Stühlen. Online verfügbar unter https://andreaskemper.org/klassismus/, zuletzt geprüft am 19.11.2020.

Köhler, Daniel (2017): Right-wing terrorism in the 21st century. The ‚National Socialist Underground‘ and the history of terror from the far-right in Germany. London, New York: Routledge Taylor & Francis Group (Routledge studies in fascism and the far right).

Kraske, Michael/Werner, Christian (2007): … und morgen das ganze Land. Neue Nazis, „befreite Zonen“ und die tägliche Angst – ein Insiderbericht. Freiburg im Breisgau: Verlag Herder GmbH.

Lexas Weltgeschichte (Hrsg.) (o. J.): Eurozentrismus. Online verfügbar unter https://globalhistory.de/ideologien/eurozentrismus.aspx, zuletzt geprüft am 19.11.2020.

Marcus, Nancy C. (2015): Bridging bisexual erasure in LGBT-rights Discourse and litigation. In: Michigan Journal of Gender & Law 22 (2). Online verfügbar unter https://heinonline.org/HOL/LandingPage?handle=hein.journals/mjgl22&div=12&id=&page=, zuletzt geprüft am 19.11.2020.

Möller, Kurt/Küpper, Beate/Buchheit, Frank/Neuscheler, Florian (2015): Evaluation des Aussteigerprogramms für Rechtsextremisten des Landes Nordrhein-Westfalen (APR NRW). Hg. v. Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen. Esslingen. Online verfügbar unter https://www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/2016-11-29_30/nummer%204%20zu%20anlage%201_evaluationsbericht_apr_nrw.pdf?__blob=publicationFile&v=2, zuletzt geprüft am 17.03.2020.

o. A. (1990): QUEERS READ THIS. A leaflet distributed at pride march in NY Published anonymously by Queers. Hg. v. Queer Lexikon e. V.. New York. Online verfügbar unter http://www.qrd.org/qrd/misc/text/queers.read.this, zuletzt geprüft am 19.11.2020.

Opferperspektive e. V. (Hrsg.) (2013): Rassistische Diskriminierung und rechte Gewalt : an der Seite der Betroffenen beraten, informieren, intervenieren. Münster: Westfälisches Dampfboot.

Pfeil, Christian (2016): Zum Ausstiegsprozess aus rechtsextremen Szenezusammenhängen. Oldenburg: BIS-Verlag der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (Differenzverhältnisse).

Porath, Judith (2013): Beratung für Betroffene rechter Gewalt. Spezifik des Arbeitsansatzes und des Beratungskonzeptes. In: Opferperspektive e. V. (Hrsg.): Rassistische Diskriminierung und rechte Gewalt : an der Seite der Betroffenen beraten, informieren, intervenieren. Münster: Westfälisches Dampfboot, S. 227–242.

Queer Lexikon (o. J.a): Queerfeindlichkeit. Hg. v. Queer Lexikon e. V.. Oldenburg. Online verfügbar unter https://queer-lexikon.net/2020/04/29/queerfeindlichkeit/, zuletzt geprüft am 19.11.2020.

Queer Lexikon (o. J.b): Homofeindlichkeit. Hg. v. Queer Lexikon e. V.. Oldenburg. Online verfügbar unter https://queer-lexikon.net/2017/06/15/homofeindlichkeit/, zuletzt geprüft am 19.11.2020.

Quent, Matthias (2016): Bürgerwehren. Hilfssheriffs oder inszenierte Provokation. Unter Mitarbeit von Britta Kollberg. Berlin: Amadeu Antonio Stiftung. Online verfügbar unter https://www.researchgate.net/publication/320149190_Burgerwehren
Hilfssheriffs_oder_inszenierte_Provokation/link/59d0f3d34585150177f3ca90/download
, zuletzt geprüft am 18.06.2020.

Quent, Matthias/Salzborn, Samuel/Salheiser, Axel (Hrsg.) (2019): Schriftenreihe des Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft_. Schwerpunkt: Rechtsterrorismus. Berlin: Amadeu Antonio Stiftung (Wissen schafft Demokratie, 6). Online verfügbar unter https://www.idz-jena.de/fileadmin/user_upload/PDFS_WsD6/WEB_Idz_WsD_06.pdf, zuletzt geprüft am 23.07.2020.

regenbogenportal.de (2020): Diskriminierung und Gewalt gegen transgeschlechtliche Menschen. Hg. v. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Berlin. Online verfügbar unter https://www.regenbogenportal.de/diskriminierung-und-gewalt-gegen-transgeschlechtliche-menschen/, zuletzt geprüft am 19.11.2020.

Rieger, Gerulf/Chivers, Meredith L./Bailey, J. Michael (2005): Sexual Arousal Patterns of Bisexual Men. In: Psychological Science 16 (8), S. 579–584. Online verfügbar unter https://www.researchgate.net/publication/7658643
_Sexual_Arousal_Patterns_of_Bisexual_Men/link/5a09db1d0f7e9bb949f96539/download
, zuletzt geprüft am 19.11.2020.

Rieker, Peter (Hrsg.) (2014): Hilfe zum Ausstieg? Ansätze und Erfahrungen professioneller Angebote zum Ausstieg aus rechtsextremen Szenen. 1. Aufl.. Weinheim: Beltz Juventa (Soziale Probleme – Soziale Kontrolle).

Salzborn, Samuel (2015): Rechtsextremismus. Erscheinungsformen und Erklärungsansätze. 2. Aufl.. Stuttgart, Baden-Baden: UTB GmbH; Nomos (4162).

Sander, Larissa/Völkel, Ole/Murawa, Michél/Koch, Reinhard/Gary, Silke/Lange, Felix (2019): Qualitätsstandards in der Ausstiegsarbeit. Hg. v. Bundesarbeitsgemeinschaft ‚Ausstieg zum Einstieg‘ e. V.. Jena. Online verfügbar unter https://www.bag-ausstieg.de/wp-content/uploads/Qualit%C3%A4tsstandards
_Ausstiegsarbeit_Rechtsextremismus_BAG_Ausstieg_und_Einstieg.pdf
, zuletzt geprüft am 25.03.2020.

Schedler, Jan (2019): Rechtsterrorismus und rechte Gewalt: Versuch einer Abgrenzung. In: Quent, Matthias/Salzborn, Samuel/Salheiser, Axel (Hrsg.): Schriftenreihe des Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft_. Schwerpunkt: Rechtsterrorismus. Berlin: Amadeu Antonio Stiftung (Wissen schafft Demokratie, 6), S. 104–117.

Schneider, Tom (2019): Spahn verteidigt Pläne zur Intensivpflege. Hg. v. tagesschau.de. Online verfügbar unter https://www.tagesschau.de/inland/spahn-intensivpflege-101.html, zuletzt geprüft am 19.11.2020.

Schröter, Franziska (Hrsg.) (2019): Verlorene Mitte – Feindselige Zustände. Rechtsextreme Einstellungen in Deutschland 2018/19. Bonn: Verlag J.H.W. Dietz Nachf. GmbH. Online verfügbar unter https://www.fes.de/index.php?eID=
dumpFile&t=f&f=39612&token=c976c48f6e98113e7e79e3f74a3cd4bc84880d4e
, zuletzt geprüft am 01.05.2019.

Sozialwissenschaftliches Institut Nowak und Sörgel (1981): 5 Millionen Deutsche: „Wir sollten wieder einen Führer haben …“. SINUS-Studie über rechtsextremistische Einstellungen bei den Deutschen. Reinbek bei Hamburg: Rowohlt Taschenbuch Verlag.

Tepper, Stefan (2020): Nicht nur ein Tropfen auf den heißen Stein… Zur Entwicklung von Motiven der Abwendung von rechtsextrem orientierten Szene- und Haltungszusammenhängen. Frankfurt am Main: Verlag für Polizeiwissenschaft.

Virchow, Fabian (2016): ›Rechtsextremismus‹: Begriffe - Forschungsfelder - Kontroversen. In: Virchow, Fabian/Langebach, Martin/Häusler, Alexander (Hrsg.): Handbuch Rechtsextremismus. Wiesbaden: Springer VS (Edition Rechtsextremismus), S. 5–41.

Virchow, Fabian/Langebach, Martin/Häusler, Alexander (Hrsg.) (2016): Handbuch Rechtsextremismus. Wiesbaden: Springer VS (Edition Rechtsextremismus).

Wesche, Stefan (2014): Ausstiegshilfen für Angehörige der rechtsextrem orientierten Szene. In: Baer, Silke/Möller, Kurt/Wiechmann, Peer (Hrsg.): Verantwortlich Handeln: Ansätze der Sozialen Arbeit mit rechtsextrem orientierten Jugendlichen. Leverkusen: Barbara Budrich, S. 149–160.

Zivony, Alon/Saguy, Tamar (2018): Stereotype Deduction About Bisexual Women. Research Report. In: The Journal of Sex Research 55 (4-5), S. 666–678. Online verfügbar unter https://www.tandfonline.com/doi/abs/10.1080/00224499.2018.1437116, zuletzt geprüft am 19.11.2020.